Jahresbericht 2009

- 13 - tigte Wertschwankungsreserve aus der Staatsgarantie entlassen. Im Gegenzug wurde im neuen Pensionskassengesetz eine limitierte Staatsgarantie auf der nicht real existierenden Wertschwankungsreserve vorgesehen. Im gleichen Zusammenhang zu nennen ist der Umstand, dass der Pensionskasse im Zuge der neuen Gesetzgebung eine Soll-Rendite von 4,6 % vorgegeben wurde; um eine solche erreichen zu können, müsste die Kasse risikofähig sein, was sie jedoch ohne die erwähnte Wertschwankungsreserve nicht ist. Die AGSt hat daher mehrfach gefordert, dass vor einer paritätischen Sanierung eine Wertschwankungsreserve als Verpflichtung des Kantons in die Kasse fliessen müsste. b) Sanierungsvorschlag des Verwaltungsrates der Pensionskasse Im Rahmen der Sanierungsdiskussionen ist auch Verwaltungsrat der Pensionskasse zum Schluss gekommen, dass die entstandene Unterdeckung einerseits auf das Fehlen einer Wertschwankungsreserve und andererseits auf die schlechte Börsenentwicklung im Jahre 2008 zurückzuführen ist. Aufgrund der unsicheren Wirtschaftsentwicklung und der volatilen Finanzmärkte erachtet es der Verwaltungsrat als nicht realistisch, ausschliesslich auf eine Erholung der Börsen zu setzen. Er hat daher eine sogenannte „indirekte Sanierung“ vorgeschlagen, welche sich an der Ausfinanzierung, welche auf den 1. Januar 2008 vorgenommen worden ist, anlehnt. Gemäss Vorschlag des Verwaltungsrates sollte die per Ende des Jahres 2009 bestehende Deckungslücke durch eine Einmaleinlage des Kantons Basel-Stadt geschlossen werden und die entsprechende Amortisation aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen paritätisch durch den Arbeitgeber und die Destinatäre vorgenommen werden. Konsequenz für die Staatsangestellten ist ein weiterer wiederkehrender Lohn- bzw. Teuerungsverzicht von 1 %; gleichzeitig würde der Betrag des Staates an den Teuerungsfonds der Rentnerinnen und Rentner um 2,4 % der versicherten Lohnsumme reduziert. c) Ratschlag der Regierung Im Sommer des Berichtsjahres hat der Regierungsrat einen Ratschlag zur Sanierung der Pensionskasse verabschiedet, welcher folgende Eckpunkte vorsah:

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