- 9 - Wird bei der Minder- bzw. Mehrarbeit die beschriebene 4-Monatsfrist überschritten, muss zwingend eine Änderung des Beschäftigungsgrades erfolgen. ac) Schichtdienstzulagen Im Rahmen eines von den Personalverbänden in Basel-Stadt unterstützten Pilotverfahrens beantragte ein Schichtdienst leistender Angestellter des Kantons Basel-Stadt, dass ihm die regelmässig ausgerichteten Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie den Pikettdienst anteilsmässig auch auf dem Ferienlohn zu entrichten seien. Das zuständige Departement wies dieses Begehren ebenso wie der als Folgeinstanz fungierende Regierungsrat ab. Gegen den negativen Entscheid des Regierungsrates rekurrierte der Antragsteller an das Verwaltungsgericht des Kantons BaselStadt. Ausgangspunkt des Antrages bildete ein Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts, welches einen entsprechenden Anspruch in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gutgeheissen hatte. Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt ist der Auffassung des Mitarbeiters gefolgt und hat festgehalten, dass das öffentliche Personalrecht des Kantons Basel-Stadt keine eigene Regelung über die Ausrichtung von Zulagen während der Ferien enthält und daher das Obligationenrecht Anwendung findet. Basierend auf diesen privatrechtlichen Grundsätzen und insbesondere basierend auf dem vorerwähnten Bundesgerichtsentscheid hat das Verwaltungsgericht den Rekurs gutgeheissen und entschieden, dass die Schichtdienst leistenden Angestellten des Kantons Basel-Stadt die ihnen regelmässig ausgerichteten Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie den Pikettdienst anteilsmässig auch auf dem Ferienlohn zugute haben. Der genannte – rechtskräftige – Entscheid des Verwaltungsgerichts BaselStadt hat zur Folge, dass der Arbeitgeber Basel-Stadt ab April des Berichtsjahres den rund 5300 Schichtdienst leistenden Mitarbeitern die entsprechende Zulage auch auf dem Ferienlohn entrichten muss. Zum anderen ist der Kanton verpflichtet, über 700 Personen die Zulage auf dem Ferienlohn rückwirkend auf fünf Jahre nachzubezahlen. Diese Personengruppe hatte sich der Klage des Pilotfalles angeschlossen, der stellvertretend den beschriebenen Musterprozess geführt hat.
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