Jahresbericht 2018

10 11 Kinderzulage CHF 200.— Ausbildungszulage (ab dem 16. Altersjahr) CHF 250.— Unterhaltszulage bei 1 Kinderzulage cHF 411.— Unterhaltszulage bei 2 Kinderzulagen CHF 502.75 Unterhaltszulage bei 3 Kinderzulagen cHF 538.— Unterhaltszulage bei 4 und mehr Kinderzulagen CHF 566.— Lohnprojekt Systempflege Das seit mehreren Jahren andauernde Projekt Systempflege konnte auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden. Nachdem die Projektarbeit abgeschlossen worden war und der Regierungsrat über die definitiven Zuordnungen entschieden hatte, sind die neuen Stelleneinreihungen per 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Als Folge dieser Einreihungen haben zahlreiche Mitarbeitende von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Zwischen Herbst 2015 und Sommer 2016 sind die entsprechenden Verfügungen ergangen.Von den rund 13’500 Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt, deren Stellen überführt worden sind, haben rund 900 Einsprache erhoben. Aufgrund der Menge der Einsprachen und der darauf jeweils folgenden Stellungnahme der Abteilung Vergütungsmanagement des Zentralen Personaldienstes ZPD ist die Bearbeitung stark in Verzug geraten; per Ende des Berichtsjahres ist in knapp der Hälfte der Fälle noch kein Einspracheentscheid ergangen. Der BAV begleitete und begleitet nach wie vor zahlreiche Einsprache- und Rekursverfahren, wobei sich gezeigt hat, dass die Einflussmöglichkeit der Mitarbeitenden auf die Lohneinreihung relativ gering ist. Dies liegt insbesondere an der Lohnsystematik selbst und dem damit einhergehenden Ermessen bei der Beurteilung der jeweiligen Anforderungen an eine bestimmte Stelle. Gesamthaft ist die Situation im Zusammenhang mit dem Projekt Systempflege äusserst unbefriedigend. Die lange Verfahrensdauer führt nebst dem Umstand, dass eine grosse Anzahl von Mitarbeitenden nach wie vor keine Gewissheit über die Einreihung ihrer Stelle hat, zu folgenden weiteren Problemen: 1. Seit der Überführung der Stellen sind per Ende des Berichtsjahres rund vier Jahre vergangen.Verschiedene Organisationseinheiten wurden in der Zwischenzeit reorganisiert oder befinden sich in entsprechenden Prozessen. Dies führt zu neuen oder geänderten Aufgaben für die betroffenen Mitarbeitenden. Solche Änderungen finden im Einspracheverfahren jedoch keine Beachtung. Sie sind unter Umständen im Rahmen einer Neubewertung der Stelle und somit in einem separaten Verfahren zu berücksichtigen. Im Rahmen der Einspracheverfahren betreffend Systempflege sind für die Stellenbewertung bzw. -einreihung lediglich die in der Stellenbeschreibung, welche als Grundlage für die Überführung diente, enthaltenen Aufgaben und Anforderungen massgebend. «Die Einfluss- möglichkeit der Mitarbeitenden auf die Lohn- einreihung ist relativ gering.»

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