12 13 zehn auf zwanzig Urlaubstage erhöht wird. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt somit für Kinder, welche ab dem 1. Januar 2022 geboren werden. Pensionskasse Basel-Stadt Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) reagierte im Berichtsjahr auf das weiterhin tiefe Zinsumfeld und die tiefen Renditenerwartungen: Wie die PKBS am 24. Juni 2021 mittels Medienmitteilung öffentlich kommunizierte, hat der Verwaltungsrat der PKBS «zur Stärkung und Stabilisierung der Kasse» beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2022 von 2.25 auf 1.75 Prozent zu senken. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent reduziert. Dank dieser Massnahmen werde die Stabilität der Kasse und damit die Rentensicherheit gewährleistet, wie aus der Medienmitteilung vom 24. Juni 2021 hervorgeht. Die Versicherten wurden ein Tag vor der öffentlichen Bekanntmachung mittels persönlichen Briefs über die neuen Massnahmen informiert. Die laufenden Renten sind von diesen Massnahmen nicht betroffen. Als eine der Abfederungsmassnahmen führt der Verwaltungsrat per 1. Januar 2024 neue Umwandlungssatz-Modelle ein, die von den Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Vorsorgewerke gewählt und von den jeweiligen Vorsorgewerken finanziert werden müssen. Die einzelnen Vorsorgekommissionen der insgesamt 67 angeschlossenen Vorsorgewerke können aus fünf verschiedenen Modellen auswählen. Darunter findet sich ein Splittingmodell, das keine Renteneinbusse auf dem Sparguthaben bis CHF 500'000 Franken vorsieht. Der darüber liegende Anteil wird mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet. Mit dieser Möglichkeit sollen die tieferen Einkommen geschont werden. Gemäss Medienmitteilung der PKBS vom 24. Juni 2021 handelt es sich hierbei um ein «sozialpolitisch motiviertes» Modell, mit welchem die Renten für viele Versicherte unverändert bleiben sollen. Als weitere Abfederungsmassnahme wird das Sparkapital der Aktivversicherten am 1. Januar 2024 zusätzlich zur ordentlichen Verzinsung um 2.50 Prozent erhöht. Finanziert wird diese Abfederung aus den vorhandenen technischen Rückstellungen. Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird – gemäss Mitteilung der PKBS – die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hätten. Im Weiteren bleibt die Überbrückungsrente im Vorsorgeangebot bestehen, sofern eine solche im Vorsorgeplan des entsprechenden Vorsorgewerks vorgesehen ist. Aufgrund der jüngsten vom Verwaltungsrat der PKBS beschlossenen Massnahmen wird der technische Zinssatz innerhalb weniger Jahre somit zum dritten Mal gesenkt: Per 1. Januar 2019 fand eine Senkung von 3.0 auf 2.50 Prozent statt, per 1. Januar 2020 wurde der technische Zinssatz von 2.50 Prozent auf 2.25 Prozent gesenkt und nun – per 1. Januar 2022 – von 2.25 auf 1.75 Prozent. Unbestritten ist, dass aufgrund der von der PKBS im Juni 2021 kommunizierten Massnahmen für die Aktivversicherten eine weitere Verschlechterung ihrer Alters- « Der BAV bringt sich in den Gremien mit grossem Engagement ein. »
RkJQdWJsaXNoZXIy MjUxOTkzOQ==