8 wurden u.a. folgende Themata behandelt: Anrechnung der Umkleidezeit als Arbeitszeit, anrechenbare Arbeitszeit bei Weiterbildungen, Schutz der Mitarbeitenden vor Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch Kundschaft, die Revision der Arbeitszeitverordnung sowie das Thema Arbeitszeitreduktion (Stichwort 40-Stunden- respektive 38-Stunden-Woche). Eine Reallohnerhöhung für die Angestellten des Arbeitgebers Basel-Stadt konnte im Berichtsjahr zwar nicht erreicht werden, die AGSt wird die Realisierung dieser Forderung jedoch weiterverfolgen. Ein allgegenwärtiges Thema im Berichtsjahr war die Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust des Personals. Der BAV hat sich zusammen mit den anderen Personalverbänden im Rahmen der Möglichkeiten für einen möglichst hohen Teuerungsausgleich per 1. Januar 2023 eingesetzt. Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) bildet an den Vorstandssitzungen des BAV jeweils ein festes Traktandum. Seit langem ist es erklärtes Ziel des BAV, den Fragen rund um die PKBS höchste Priorität einzuräumen. Der BAV ist in den entsprechenden Gremien vertreten und bringt sich dort mit grossem Engagement ein. Nebst den stetigen Verschlechterungen der Altersvorsorge der Aktivversicherten hat der BAV auch das Thema Altersarmut im Blick – ein Thema das aufgrund der Inflation immer mehr an Bedeutung gewinnt, zumal bei der PKBS derzeit die finanziellen Mittel und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, um auf den laufenden Renten der PKBS einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Sorge bereitet den Verantwortlichen des BAV die prekäre personelle Situation in den Spitälern. Zusammen mit den anderen Personalverbänden macht sich der BAV im Rahmen
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